Senator muss gegen Bürokratie-Irrsinn aktiv werden
Seit Jahresbeginn gelten strengere Auflagen für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege. Tageseltern und ihre Verbände kritisieren die Vorschriften als völlig überzogen und fürchten um die Attraktivität dieses Berufes. Die GAL-Fraktion fordert für die Kinderbetreuung in Privathaushalten weniger Bürokratie und mehr Augenmaß.
Die Grünen fordern Senator Scheele auf, sich auf Bundesebene für Korrekturen einzusetzen.
Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christiane Blömeke:
„Lebensmittelhygiene ist wichtig, aber man muss die Kirche im Dorf lassen – vor allem bei der Betreuung von Kindern im Privatwohnraum der Tageseltern. Auflagen wie die tägliche Temperaturmessung im Kühlschrank oder das Tragen von heller Schutzkleidung beim Kochen sind lebensfremd und gehen zu weit. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um eine familiennahe Betreuungsform handelt, die die Eltern selbst sehr bewusst auswählen.“
Kritisch sieht die grüne Abgeordnete vor allem die Untätigkeit der Hamburger Sozialbehörde. Blömeke:
„Senator Scheele setzt die Vorgaben des Bundesernährungsministeriums kritiklos um. Damit nimmt er in Kauf, dass die Kindertagespflege in Hamburg an Attraktivität verliert. Leidtragende sind die Tagesmütter und -väter, aber auch viele Eltern, die sich diese Betreuungsform für ihre Kinder wünschen. Senator Scheele muss in Berlin gegen den Bürokratie-Irrsinn aktiv werden.“
Hintergrund
In Hamburg sorgen neue Lebensmittelhygiene-Auflagen für Tagesmütter und -väter sowie Großtagespflegestellen aktuell für Diskussionen. Der neue Leitfaden der Sozialbehörde für die "Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege" regelt die neuen Anforderungen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung, die Dokumentation von Einkäufen und der Kühlschranktemperatur oder das Anfertigen von Reinigungsprotokollen. Hintergrund dieser Neuregelung ist die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 852/2004 (Artikel 6).
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Tagespflegepersonen, die Lebensmittel an Kinder abgeben, als Lebensmittelunternehmer zu betrachten. Sie unterliegen somit der staatlichen Lebensmittelkontrolle. In Hamburg protestieren die Kindertagespflegeverbände gegen die strengeren Auflagen, die nicht nur für Großtagespflegestellen, sondern auch für die Betreuung im Privathaushalt gelten sollen. Sie befürchten, dass Tagesmütter und -väter unter diesen Bedingungen ihren Beruf aufgeben. Sogar die EU-Kommission distanziert sich von der Auslegung der EU-Vorschriften durch das Bundesministerium.
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