Hilfen zur Erziehung – Fall Lara Mia

Fundierte Analysen fehlen - Senat tappt im Dunkeln


Der Fall Lara Mia war ein tragisches Beispiel, bei dem die Hilfen zur Erziehung versagt haben. Zu Recht stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit dieser Hilfen. Hier tappt der Senat im Dunklen. Es fehlen fundierte Analysen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der GAL-Bürgerschaftsfraktion hervor.

Die von der Sozialbehörde vertretene Meinung, dass die Hilfen freier Träger oft ins Leere liefen, entpuppt sich ebenfalls als Behauptung ohne empirische Grundlage. Bei der Frage, wie das soziale Umfeld von betroffenen Familien derzeit in die Leistungserbringung einbezogen wird, muss der Senat einräumen, dass er lediglich auf eine „partielle Einsicht in Einzelfälle“ zurückgreifen kann, anstatt auf fundierte Analysen. Ob Angebote im Sozialraum im Vergleich zu Einzelfallhilfen kostengünstiger sind, kann der Senat ebenfalls nicht beantworten.

Christiane Blömeke, jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagt zur Antwort auf ihre Große Anfrage:

„Der Fall Lara Mia war ein tragisches Beispiel, bei dem die Hilfen zur Erziehung versagt haben. Der Senat tappt bei der Jugendhilfe im Dunkeln. Ohne gesicherte Fakten ist die geplante Umsteuerung riskant und fachlich nicht zu verantworten. Die Sozialbehörde sollte zunächst die Ursachen für den Anstieg der Fallzahlen und Kosten klären und die Wirksamkeit der bestehenden Hilfen messen, bevor er die individuellen Familienhilfen zur Ausnahme erklärt. Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt.“

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hatte eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, nachdem in einem Papier der Sozialbehörde zunächst von der Abschaffung des Rechtsanspruchs auf die individuellen Hilfen zur Erziehung die Rede war und die Träger der Jugendhilfe für die hohen Kosten bei den Hilfen zur Erziehung verantwortlich gemacht wurden.

Christiane Blömeke erklärt weiter:

„Beim Thema Rechtsanspruch ist der Senat inzwischen aufgrund des massiven Protests – nicht zuletzt aus eigenen Reihen – zurückgerudert. Der Rechtsanspruch soll nun doch erhalten bleiben. Das ist gut so. Die von der Sozialbehörde verkündeten Behauptungen, dass freie Träger für die hohen Kosten verantwortlich sind und die Hilfen zur Erziehung oft ins Leere laufen, erweisen sich allerdings als Luftnummer. Es gibt keinerlei Analysen oder Untersuchungen, die diese Aussagen über die freien Träger und die Qualität der Hilfemaßnahmen belegen. Es ist bedauerlich, dass der Senat so wenig fundierte Aussagen an die Öffentlichkeit bringt.“

Wie wichtig ein differenziertes Herangehen an die Hilfen zur Erziehung ist, beweist auch die Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten bei den Familienhilfen in den letzten zehn Jahren. Diese sind insbesondere bei den freien Trägern deutlich zurückgegangen. Dass hier dennoch insgesamt mehr Mittel ausgegeben werden, liegt also nicht an steigenden Fallkosten, sondern wesentlich an den steigenden Fallzahlen.

Äußerst unzufrieden ist Christiane Blömeke mit der Beantwortung der Großen Anfrage. Von 24 Fragen sind sieben Fragen nicht oder nur unzureichend beantwortet. Die GAL-Abgeordnete will bei Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit wegen der mangelnden Qualität der Antworten Beschwerde einzulegen. Blömeke:

„Es kann nicht sein, dass sich der Senat bei Anfragen der Opposition wegduckt und ausweichend oder gar nicht antwortet, nur weil die Fragen unangenehm sind. Anfragen sind ein wichtiges Instrument der Opposition, um das Regierungshandeln zu kontrollieren. In diesem Fall  hatte der Senat sogar vier Wochen Zeit für die Beantwortung. Das Ergebnis ist peinlich.“

Hintergrund:

  • Im Positionspapier der SPD-regierten Bundesländer zur „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit in der Jugendhilfe“, das federführend von der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erarbeitet wurde, wird die „starke Stellung der freien Träger“ als eine wesentliche Ursache für die Verteuerung des Hilfesystems benannt. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass Senat und Fachbehörde diese pauschale Behauptung nicht belegen können.
  • Auf die Frage, anhand welcher Kriterien die zuständige Behörde die Wirksamkeit der Hilfen überprüft, wird geantwortet, dass eine Hilfe wirksam sei, wenn die Hilfeplanziele erreicht seien. Die Überprüfung der Wirksamkeit sei Aufgabe der fallzuständigen Fachkraft. Die Fachbehörde beschränkt sich auf fachliche Vorgaben für den Prozess der Hilfeplanung und auf Fortbildungen der Fachkräfte. Eine Wirkungsmessung durch die Fachbehörde erfolgt nicht (Frage 2.2).
  • Die im Länder-Positionspapier formulierte Kritik, die Hilfen der freien Träger würden oft „ins Leere laufen“, wird nicht belegt (Frage 2.3). Die Frage, welche Erkenntnisse Senat und Fachbehörde über die Wirksamkeit der Hilfen vorliegen und ob zwischen freien und kommunalen Trägern Unterschiede hinsichtlich der Verweildauer und der Qualität der Leistungen bestehen, wird ebenfalls nicht direkt beantwortet (Frage 2.4).
  • Zur Wirksamkeit sozialräumlicher Angebote (SAE): Mit Bezug auf das Berichtswesen der Bezirksämter wird dargestellt, dass 1.153 Einzelfallhilfen im Jahr 2010 von den Jugendämtern in SAE-Projekte vermittelt werden konnten – in diesem Umfang leisteten die SAE-Projekte einen Beitrag zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung. Zudem würden mit SAE-Projekten insbesondere sehr junge Familien und Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen erreicht (Frage 2.5). Ob sozialräumliche Angebote im Vergleich zu Einzelfallhilfen kostengünstiger sind, konnte der Senat nicht beantworten, da die Zuwendungsfinanzierung der SAE-Projekte eine Zuordnung der Kosten zu Fällen nicht möglich mache.
  • Der BASFI liegen zudem keine systematischen Erkenntnisse über die Einbeziehung von Regelinstitutionen (Schulen, Kitas) in die Leistungserbringung vor. Die „partielle Einsicht in Einzelfälle“ erlaube der Behörde aber die Schlussfolgerung, dass die Einbeziehung des sozialen Umfelds nicht im gewünschten Umfang Praxis sei. Auch hier gibt es keine fundierte Analyse, sondern eine Einschätzung aufgrund von Einzelfällen (Frage 2.8).
  • Kosten- und Fallzahlentwicklung SPFH: Seit dem Jahr 2001 sind die durchschnittlichen Fallkosten bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) von 20.706 Euro auf 13.420 Euro bei freien Trägern und von 19.534 Euro auf 14.098 Euro bei kommunalen Trägern der Jugendhilfe gesunken. Seit 2005 gibt es einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen bei den sozialpädagogischen Familienhilfen. Allein im Zeitraum 2008 bis 2010 gab es  einen Anstieg von 1.884 auf 2.679 Fälle. Im Zeitraum Oktober 2010 bis März 2011 erfolgte seit Jahren erstmalig wieder ein Rückgang auf 2.586 Fälle (vgl. Drs. 20/293).


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