Hilfen zur Erziehung

Senat stochert im Nebel – GAL schlägt Enquête-Kommission vor


Bei der Gewährung der Hilfen zur Erziehung plant der Senat eine grundlegende Umsteuerung. Hilfen bei den Familien daheim sollen künftig zur Ausnahme werden, Gruppenangebote im Stadtteil, an Schulen und Kitas dagegen die Regel. Die GAL-Fraktion kritisiert, dass diese umfassende Änderung ohne gesicherte Fakten zu Effizienz und Wirksamkeit der Hilfen fachlich nicht zu verantworten ist.

Christiane Blömeke, jugendpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt mit Blick auf die Bürgerschaftsdebatte am Mittwoch:

„Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Für die geplante Neustrukturierung in der Jugendhilfe fehlen dem Senat fundierte Analysen – insbesondere über die Ursachen des Fallzahlanstiegs und über die Wirksamkeit bestehender Hilfen. Ohne diese Kenntnis ist die geplante Umsteuerung riskant und fachlich nicht zu verantworten.

Wir schlagen stattdessen die Einrichtung einer Enquête-Kommission vor, um mit Hilfe von Sachverständigen Lösungen zu entwickeln, die über eine Wahlperiode hinaus Bestand haben. Wir hoffen, dass unser Vorschlag auch von den anderen Fraktionen aufgegriffen und diskutiert wird."

Wie aus einem Schreiben der Hamburger Jugendamtsleiter hervorgeht, fordern diese ebenfalls eine „gründliche Analyse“ und „Kenntnisse über Einflussfaktoren“, bevor „eine Strategie für die geforderte Veränderung gemeinsam mit den Hamburger Jugendämtern“ entwickelt werden könne.

Auch in der SPD ist der Hamburger Weg nicht unumstritten. So stellt die Berliner SPD-Staatssekretärin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Claudia Zinke, in einem Schreiben an die Berliner Jugendhilfeträger fest, dass sie sich von der Einschränkung des Rechtsanspruchs auf die Hilfen zur Erziehung distanziere und die Hamburger Problembeschreibung sowie die angesprochenen Lösungswege in wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürften. 

Die Senatsantwort auf die Große Anfrage der GAL-Fraktion (Drs. 20/1280) offenbart, dass vielen Aussagen der Sozialbehörde die Grundlage fehlt. Für die These, dass sozialpädagogische Familienhilfen in sehr vielen Fällen ins Leere laufen, gibt es keinerlei belastbare empirische Daten. Sie wird dennoch zur Grundlage weitreichender Folgerungen gemacht. Dies gilt ebenso für die Behauptung, die zusätzlichen Mittel hätten nicht zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Auch dies ist nicht belegbar. Ob Angebote im Sozialraum im Vergleich zu Einzelfallhilfen kostengünstiger sind, kann der Senat ebenfalls nicht beantworten.



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