Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)

Senat muss seine Pläne nachbessern


Seit Amtsantritt hat der SPD-Senat bei der Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) viel Zeit verschenkt. Er hat Betreuungsengpässe Kauf genommen, anstatt eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen sicherzustellen und die Umwandlung von Hort- in Krippen- oder Kitaplätze zu steuern. Die GAL-Fraktion fordert vom Senat Nachbesserungen am Konzept.

Dazu erklärt Dr. Stefanie von Berg, schulpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion:

„Viele Eltern, deren Kinder im Sommer zur Schule kommen,  werden keine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder haben. Die Liste der ungeklärten Fragen ist noch lang. Eltern, Schulen und Horte sind verunsichert.“

Viele Eltern befürchten, dass sich mit der Einführung der GBS die Qualität der Bildung und Betreuung verschlechtert. Zu den notwendigen Qualitätsverbesserungen sagt Christiane Blömeke, familienpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion:

„Es darf bei der Betreuung behinderter Kinder keine Verschlechterung zur bisherigen Förderung in Hort oder Kita geben. Für Vorschulkinder muss der Betreuungsschlüssel verbessert werden. Ich fordere die Senatoren Scheele und Rabe auf, den Landesrahmenvertrag an diesen Punkten nachzubessern.“

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion wird im Januar einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen, mit dem sie Korrekturen bei der Qualität der ganztägigen Bildung und Betreuung einfordert. Für das Gelingen der GBS-Reform sind aus Grüner Sicht folgende Veränderungen am Kurs des SPD-Senats notwendig:

  • Verbesserung des Betreuungsschlüssels für Vorschülerinnen und Vorschüler
  • Förderung behinderter Kinder nach ihrem individuellen Bedarf
  • Einbeziehung von Trägern der Jugendhilfe
  • aufschlussreiche, transparente Evaluation der bisherigen GBS-Standorte.

Blömeke und von Berg betonen:

„Die häufig vorgebrachte Kritik an angeblicher mangelnder Flexibilität oder einem Zwang bei der Betreuung kann die GAL-Fraktion so nicht nachvollziehen. Niemand wird gezwungen, sein Kind zur ganztägigen Bildung und Betreuung anzumelden. Allerdings ist es pädagogisch sinnvoll, die Ganztagskonzepte – wenn das Kind angemeldet ist – nicht durch weitere Flexibilität zu zerstören.“

Hintergrund:
Seit einigen Monaten verhandeln Sozial- und Schulbehörde mit den Anbietern von Kindertagesbetreuung über einen Landesrahmenvertrag zur ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen – bislang ohne Ergebnis. Den ursprünglichen Zeitplan, die Rahmenbedingungen für die GBS-Standorte bis zum Beginn des Schuljahres 2011/12 festzulegen und vertraglich zu klären, konnte der Senat nicht halten. Schulen, die zum Schuljahr 2012/13 GBS-Standort werden wollen, müssen sich dafür bis Ende 2011 entscheiden – ohne Kenntnis der genauen Rahmenbedingungen.



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