Stadtentwicklung

Erbbaurecht für städtische Grundstücke stärken, Möglichkeiten für Nachverdichtungen schaffen

Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik kauft und verkauft die Stadt Hamburg jedes Jahr in einem größerem Umfang Grundstücke. Fast 350 Vorgänge wurden 2016 der zuständigen Kommission für Bodenordnung vorgelegt. Obwohl die meisten Grundstückskäufe und -verkäufe im privaten Bereich stattfinden, hat die städtische Grundstückspolitik stadtentwicklungspolitische Auswirkungen. Nach dem Willen der rot-grünen Regierungsfraktionen soll Hamburg seine Grundstückspolitik sozial und nachhaltig weiterentwickeln. Nach der ersten großen Veränderung ab 2011 – der regelhaften Einführung der so genannten Konzeptvergabe statt dem Höchstpreisverfahren – sollen nun strategisch wichtige städtische Grundstücke weniger verkauft, sondern wieder vermehrt in Erbpacht vergeben werden. Auch bei der Ablösung (dem Verkauf) schon bestehender Erbbaurechte will Rot-Grün eine Kurskorrektur. Einen entsprechenden Antrag haben die Regierungsfraktionen in die Bürgerschaft eingebracht (siehe Anlage).

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„Das Erbbaurecht wird in Zukunft bei der Vergabe städtischer Grundstücke mehr Gewicht bekommen – schon alleine durch die Absenkung des Erbbauzinses von 5,0 auf 2,1 Prozent. Das ist gut so. Wo das Erbbaurecht nach vielen Jahrzehnten ausläuft, wollen wir prüfen, ob ein etwaiger Verkauf mit einer Nachverdichtung für den Wohnungsbau verbunden werden kann. Damit können wir nicht nur bestehenden Wohnraum sichern, sondern auch neuen schaffen.“

Dazu Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:

„Im Rahmen der Grundstückspolitik wollen wir zukünftig stärker prüfen, ob statt eines Verkaufs ein Erbbaurecht für die Stadt der bessere Weg ist. Das kann insbesondere in Bereichen sinnvoll sein, in denen der städtische Grundstücksanteil hoch ist und sich langfristig auch neue stadtentwicklungspolitische Möglichkeiten ergeben könnten. Auch bei schon bestehenden Erbbaurechten ist zu prüfen, ob ein Verkauf wirklich vorzunehmen ist oder stattdessen das Erbbaurecht verlängert werden sollte. Die Stadt hat in diesem Zusammenhang den Erbpachtzins mittlerweile deutlich auf 2,1 Prozent abgesenkt. Die Überführung in Eigentum soll insbesondere für Wohnungsbaugenossenschaften weiterhin möglich sein. Sie sind mit ihren 130.000 Wohnungen und ihren Durchschnittsmieten deutlich unterhalb des Mietenspiegels ein Garant für die Bereitstellung guten bezahlbaren Wohnraums. Wir wollen außerdem erreichen, dass der Zeitpunkt des Verkaufs oder die Verlängerung von Erbbaurechten genutzt wird, um etwaig mögliche Nachverdichtungspotentiale festzustellen und ihre Realisierung fest zu vereinbaren. Dabei soll auch gleich der Anteil neuer Sozialwohnungen bestimmt werden.“

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