Im 21. Jahrhundert sind unsere persönlichen Informationen und Daten ein wertvolles Gut, das es vor unerwünschten Zugriffen zu schützen gilt, denn das Wissen über menschliches Verhalten und persönliche Eigenheiten birgt seit jeher Gefahren von Manipulation und Diskriminierung.

Wir Grüne setzen uns daher für die Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wonach jeder Mensch selbst bestimmen darf, wem welche persönlichen Informationen preisgegeben werden. Darüber hinaus fordern wir eine digitale Grundrechtscharta für die EU.

Wir brauchen einen starken Datenschutz, der unkontrollierten Datenklau und -handel verhindert. Dem Vorurteil, Datenschutz sei lästig und wirtschaftsfeindlich, treten wir dabei entschieden entgegen.

Die Einhaltung von Grundrechten und den Schutz vor Datenmissbrauch kann nur ein starker und unabhängiger Datenschutzbeauftragter durchsetzen. Dementsprechend schreibt die künftige EU-Datenschutz-Grundverordnung dessen vollständige Unabhängigkeit vor. In Hamburg hat die Bürgerschaft auf unsere Initiative hin dem Datenschutzbeauftragten bereits die vollständige Unabhängigkeit verliehen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Amt mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, um seiner essentiellen Aufgabe nachgehen zu können.

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