Eingaben und Härtefallkommission

Petitionsrecht

Eingaben - Grundrecht aller Menschen

Creative Commons-Lizenz by LordKhan@flickr Grundlage des Eingaberechts (auch Petitionsrecht genannt) ist Artikel 17 des Grundgesetzes. Danach haben alle Menschen, also jede Person – ob Kind, ob mit oder ohne deutschen Pass, in Haft befindlich, bei der Bundeswehr oder Polizei, ob Bürgerinitiative, Verband oder Gliederung einer Partei –, das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Bürgerschaft zu wenden.
Verfasst am 12.05.2011

Beschleunigte Petition

Informationen zu Eingaben im „beschleunigten Verfahren“

Creative Commons-Lizenz by maeuse@flickr Eine Auflistung aller notwendigen Angaben für eine Eingabe im beschleunigten Verfahren.
Verfasst am 31.03.2010