
Nachdem sich Senat und Hortträger auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt haben, wird deutlich: Die Betreuung für Vorschulkinder ist an GBS-Standorten schlechter als in Kitas. Erst einen Tag vor Anmeldeschluss gab der Senat bekannt, dass Vorschulkinder an GBS-Standorten für die Nachmittagsbetreuung Gebühren zahlen sollen. Wir fordern für die Eltern ein Recht auf Rücknahme der Anmeldeentscheidung.