Beantwortung Kleiner Anfragen

Senat missachtet das Auskunftsrecht des Parlaments


Der Senat missachtet immer häufiger das Auskunftsrecht der Bürgerschaft. Mehrfach wurden in den vergangenen Wochen Schriftliche Anfragen der GAL-Fraktion falsch, missverständlich oder unzureichend beantwortet. Selbst nach Intervention der Bürgerschaftspräsidentin hat der Senat seine Antworten spät oder gar nicht geliefert.

Jens Kerstan, Vorsitzender der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu:

„Etliche Antworten auf unsere Anfragen sind falsch, ungenau oder unbefriedigend. Die SPD hat in der vergangenen Wahlperiode versucht, aus diesem Thema einen Skandal zu machen. Jetzt geht der Scholz-Senat abgehoben und selbstherrlich mit diesem Recht des Parlaments um. Selbst nach Interventionen seiner Parteifreundin und Bürgerschaftspräsidentin reagiert der Senat behäbig oder gar nicht. Er missachtet das Auskunftsrecht des Parlaments und geht damit lax und fahrlässig um wie kaum ein Senat vor ihm.“

Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion, erklärt:

„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Geheimniskrämerei des SPD-Senats kommt die Gesetzesinitiative für mehr Transparenz der Regierungsbehörden und der Verwaltung gerade recht. Wir Grüne unterstützen diese Ziele und fordern den SPD-Senat auf, nicht erst nach einem Volksentscheid mehr Transparenz seines Regierungshandelns zu zulassen.“

BEISPIEL 1: Auf die Anfrage des GAL-Verkehrsexperten Dr. Till Steffen (20/1483) vom 08.09.2011 mit dem Betreff: „Containerverkehr aus dem Hamburger Hafen“ hat der Senat am 16.09.2011 falsch geantwortet: Frage 1 nach dem genauen Inhalt des Vorschlags der Tunnellösung, Frage 8 nach konkreten Planungen, Prüfungen oder Vorüberlegungen, den Engpass in Harburg zu entschärfen, sowie Frage 10 zu einer Güterzug-Umgehung des Harburger Bahnhofs werden vom Senat nicht beantwortet. Dies hat Till Steffen am 22.09.2011 gegenüber der Bürgerschaftspräsidentin moniert. Am 05.10. antwortete Frau Veit, dass sie die Auffassung teile und dass Herrn Steffens „Anspruch auf eine vollständige und zutreffende Beantwortung nicht hinreichend nachgekommen worden ist“. Sie fordert Bürgermeister Scholz auf, die Antwort zu überarbeiten. Bisher ist keine Antwort bei der GAL-Fraktion eingegangen.

BEISPIEL 2: Fünf Fragen der Großen Anfrage 20/1280 „Sozialpolitischer Rückschritt bei der SPD: Will der Senat den Rechtsanspruch auf individuelle Hilfen zur Erziehung abschaffen und das Kinder- und Jugendhilferecht aushöhlen?“ von Christiane Blömeke wurden unvollständig bzw. unzutreffend beantwortet. Der Senat ist damit seiner Antwortpflicht aus Artikel 25 Absatz 2 Hamburgische Verfassung nicht ausreichend nachgekommen. Dies bestätigte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit mit Schreiben vom 17.10.2011 gegenüber der GAL-Fraktion. Sie bat den Ersten Bürgermeister, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und eine Überarbeitung der Antworten zu den Fragen 1.4, 1.5, 1.7, 2. 3 und 2.4. in die Wege zu leiten.

BEISPIEL 3: In der Antwort auf die Anfrage 20/1761 des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks mit dem Betreff „Elbvertiefung“ behauptete der Senat am 14.10.2011, dass es einen Dialog mit den Naturschutzverbänden NABU  und BUND zur Elbvertiefung gebe und bestritt, dass der WWF seinen Dialog beendet habe. Beiden Aussagen wurde von den drei Umweltorganisationen öffentlich widersprochen. In der gleichen Antwort des Senats werden die Gesamtkosten für die Elbvertiefung unverändert mit 385 Millionen Euro beziffert. Am 19.10.2011 spricht Senator Horch gegenüber der Presse jedoch von "gestiegene Kosten". Am 20.10.2011 verschickte die Wirtschaftsbehörde dann in einem weiteren Punkt eine Korrektur ihrer eigenen Antwort.

BEISPIEL 4: Auf die Anfrage des GAL-Hafenexperten Dr. Anjes Tjarks (20/663) vom 30.05.2011 zum Standort für die Schlickdeponie hat der Senat am 07.06.2011 ein vorliegendes Gutachten trotz entsprechender Bitte nicht herausgegeben. Der Senat antwortete: „Das von der HPA in Auftrag gegebene Gutachten liegt dieser seit dem 7. Juni 2011 vor. Der zuständigen Fachbehörde wird dies zugeleitet und einer Bewertung unterzogen.“ Zwei Tage später wird das Gutachten per Pressemitteilung der HPA der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

BEISPIEL 5: Auf die Anfrage von Heidrun Schmitt (20/1502) vom 08.09.2011 mit dem Betreff: „Urteil des EuGH zu GVO-Verunreinigungen in Honig“ hat der Senat am 16.09.2011 inhaltlich unbefriedigend geantwortet. Insbesondere auf die Frage 1a (wie viele und welche Produkte mit Importhonig in Hamburg von den Folgen des Urteils betroffen sind) wurde keine befriedigende Auflistung im Sinne der Frage zur Verfügung gestellt. Heidrun Schmitt bat am 22.09.2011 die Präsidentin der Bürgerschaft um Unterstützung gegenüber dem Senat, um ihre parlamentarischen Auskunftsrechte durchzusetzen. Die Präsidentin der Bürgerschaft teilte die Auffassung der GAL-Abgeordneten und bat den Ersten Bürgermeister in einem Schreiben vom 05.10.2011 um eine überarbeitete Antwort des Senats. Bis heute ist keine neue Antwort des Senats eingetroffen.



1 Kommentar

Da ist doch wohl eine Klage vor dem Landesverfssungsgericht fällig?!