SPD setzt auf provinziellen Mief der vergangenen Jahrzehnte
In der Bürgerschaft wird Mittwoch über die Abschaffung der Wissenschaftsstiftung debattiert. Die GAL-Fraktion kritisiert die SPD-Pläne scharf. Künftig soll auch der Hamburger Anteil an der Bundesexzellenzinitiative aus den Mitteln der Forschungsförderung finanziert werden.
Statt 11 Mio. Euro jährlich stehen dann nur noch 3,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die für 2015 vorgesehene Erhöhung auf 15 Mio. Euro streicht die SPD vollständig.
Auch die Verlagerung der Entscheidungsgewalt zurück an die Wissenschaftsbehörde sieht die GAL als großen Fehler. Statt der Steuerung durch ein selbstständiges Kuratorium und der Entscheidung über die eingereichten Projekte durch einen externen Vergabeausschuss – wie in der Wissenschaftsstiftung praktiziert – wird künftig allein die Wissenschaftsbehörde entscheiden, welche Forschungsvorhaben förderungswürdig sind. Zwar soll es noch einen beratenden Beirat geben, dieser trifft aber keine Entscheidungen.
Dr. Eva Gümbel, wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu:
„Die SPD setzt wieder auf den alten provinziellen Mief der vergangenen Jahrzehnte – unter patriarchalischer Leitung der Behörde. Sie entfernt sich damit weiter von einer national und international sichtbaren Stärkung des Forschungsstandorts Hamburg. Für diesen ist die Abschaffung der Wissenschaftsstiftung ein herber Rückschlag.“
Hintergrund:
2009 wurde vom schwarz-grünen Senat die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg gegründet. Sie ist mit einem Etat von 11 Mio. Euro ausgestattet, der über Reallasten auf städtische Liegenschaften von der Stadt bereitgestellt wird. Dem Kuratorium der Wissenschaftsstiftung gehören namhafte Persönlichkeiten aus dem Wissenschaftsbetrieb an.
Die Drucksache zur Neuordnung der Landesforschungsförderung sieht die Abschaffung der Wissenschaftsstiftung sowie die Auflösung von Kuratorium und Vergabebeirat vor. Darüber hinaus soll aus den dauerhaft 11 Mio. Euro, die der Landesforschungsförderung zur Verfügung gestellt werden, die Co-Finanzierung der erfolgreichen Bewerbungen zur Bundesexzellenzinitiative erfolgen. Ab 2018 wären dann 7,4 Mio. Euro aus diesen Mitteln gebunden. Für den ursprünglichen Zweck stehen somit nur noch 3,6 Mio. Euro zur Verfügung.
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