
Die am Freitag verbreitete Auffassung des parteilosen Abgeordneten Walter Scheuerl über die Frage, wann der Volksentscheid standfinden muss, ist falsch. Herr Scheuerl selbst hat einer Änderung am Volksabstimmungsgesetz in dieser Woche in der Bürgerschaft zugestimmt. Aus Sicht der GAL-Fraktion ist es deshalb überflüssig, jetzt für Verunsicherung zu sorgen.